Vereinfachte Leistungen für Contergan-Geschädigte

Zur heutigen Verabschiedung des „Vierten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes“ erklärt der familienpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke MdB:

„Mit dem heute beschlossenen Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes führen wir erhebliche Erleichterungen für die Contergan-Geschädigten herbei. Anders als bisher müssen sie nicht mehr ein spezielles Antragsverfahren durchlaufen, um finanzielle Mittel für ihre speziellen medizinischen Bedarfe von der Contergan-Stiftung zu erhalten. Stattdessen wird in Zukunft aus dem hierfür zur Verfügung stehenden Topf von jährlich 30 Millionen Euro ein Sockelbetrag von 4.800 Euro an jeden Geschädigten ausbezahlt. Der restliche zur Verfügung stehende Betrag wird pauschal ausgeschüttet. Die Höhe der pauschalen Leistung richtet sich dabei nach der Höhe der Schadenspunkte.

Im Hinblick auf die Struktur der Contergan-Stiftung werden wir in Zukunft noch Anpassungen vornehmen müssen. Allerdings müssen diese gut durchdacht sein, da sie erhebliche Auswirkungen auf das innere Gefüge der Stiftung haben können. Deshalb werden wir uns für diese Reform noch Zeit nehmen und erst nach der Einholung von Expertenrat über die notwendigen Schritte entscheiden.

Das Schicksal der Contergan-Geschädigten ist uns wichtig. Deshalb ist es besonders erfreulich, dass wir hier zusammen mit dem Koalitionspartner schnell und einvernehmlich eine Lösung zur Verbesserung ihrer Situation herbeiführen konnten.“