Stracke: Jetzt für eine Förderung innovativer Nahversorgungskonzepte bewerben!
„Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) sucht zusammen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen des gemeinsamen Projektes „LandVersorgt“ innovative Nahversorgungskonzepte für ländliche Räume. Zunächst muss lediglich eine Ideenskizze eingereicht werden. Wer hier überzeugt, kann in der Umsetzung erheblich finanziell gefördert werden“, erklärt der Abgeordnete.
DStGB und BMEL erhoffen sich skalierbare Projekte, die sich auf andere Städte und Gemeinden in ländlichen Räumen mit vergleichbaren Herausforderungen übertragen lassen. Ziel sei es, so Stracke weiter, die Nahversorgung ländlicher Räume in Deutschland mit neuen Ansätzen zu verbessern.
Bis zum 2. Juni 2020 nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung im Auftrag des BMEL geeignete Projektskizzen entgegen. „Die Aussichten auf eine Förderung hängen unter anderem vom Nutzen für die ländlichen Regionen und die dort lebenden Menschen, den Erfolgsaussichten des Vorhabens, dem Innovationsgrad, der Kreativität des Ansatzes sowie der Übertragbarkeit der Lösungen ab“, führt der Abgeordnete aus. Der Förderzeitraum für die Konzeptphase beträgt maximal 12 Monate.
Daten und Fakten
Noch bis zum 2. Juni 2020 können interessierte Kommunen ihre Skizzen mit ihren Ideen einreichen.
In einer zweiten Phase erhalten die Kommunen dann ggf. eine finanzielle Förderung zur ausführlichen Konzepterarbeitung.
Die besten Konzepte der zweiten Phase werden in einer dritten Phase als Pilotprojekte umgesetzt und ebenfalls finanziell gefördert.
Die Pilotprojekte dienen am Ende als Best-Practice-Beispiele für Kommunen mit ähnlichen Herausforderungen in ländlichen Räumen.
Weitere Informationen sowie die Fördervoraussetzungen finden sich unter https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Kompetenzzentrum-Laendliche-Entwicklung/LandVersorgt/LandVersorgt_node.html