Stracke: Ja zur Anhebung der Minijobgrenze – Nein zu mehr Bürokratie

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vorgelegt. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke:

„Der Referentenentwurf sieht die Erhöhung der Minijobgrenze auf 520 Euro monatlich mit einer entsprechenden Dynamisierung vor. Wir als Union fordern schon lange eine Erhöhung. Es ist gut, dass die SPD unseren Vorschlag jetzt grundsätzlich aufgreift. Bundesarbeitsminister Heil versteckt zusätzliche Belastungen für klein- und mittelständischen Unternehmen in seinem Gesetzentwurf, indem er die Auf-zeichnungspflichten für Arbeitgeber massiv verschärft. Das ist nicht in Ordnung. Es ist lebensfremd und völlig praxisuntauglich, wenn von privaten Arbeitgebern sowie klein- und mittelständigen Unternehmen die tagesgenaue elektro-nische Erfassung der täglichen Arbeitszeit verlangt wird. Jeder Privathaushalt, der eine Reinigungskraft oder einen Babysitter beschäftigt, wird von dieser Verschärfung betroffen sein und muss künftig die Arbeitszeiten elektronisch erfassen. Das ist ein absurder und unnötiger Aufwand. Privathaushalte und kleinere Arbeitgeber verfügen nicht über elektronische Arbeitszeiterfassungs-systeme. Sie müssten diese erst mit viel Geld anschaffen. Das betrifft vor allem Privathaushalte sowie Betriebe des Gastgewerbes und der Veranstaltungswirtschaft. Was will die Bundesregierung den Bürgerinnen und Bürgern und den von der Pandemie am stärksten betroffenen Betrieben noch alles zumuten? Sie verliert jetzt komplett Maß und Mitte. Es bringt nichts, die Minijobgrenze zu erhöhen und gleichzeitig die bürokratischen Hürden für die Beschäftigung von Minijobbern zu verschärfen. Damit würden Minijobs vernichtet und die Flexibilität der Unternehmen geschwächt. Viele Minijobber wie Studenten und Rentner würden eine zusätzliche wichtige Einkommensquelle verlieren. Das lehnen wir ab! Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Bundesarbeitsminister in Zeiten großer Unsicherheit den Betrieben an der Belastungsgrenze zusätzliche Kosten für Bürokratie aufbürden will. Das lassen wir der links-gelben Koalition nicht durchgehen. Hier muss dringend nachgebessert werden.“