Stracke: "Landwirte können sich jetzt für Investitionszuschüsse bewerben"

Berlin/Allgäu - Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat den Startschuss für die zweite Antragsrunde des "Investitionsprogramms Landwirtschaft" gegeben. Dies teilt der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU) mit. Landwirtschaftliche Betriebe, die an einer Förderung interessiert sind, müssen sich bis zum 21. April um 18 Uhr registrieren lassen, sofern noch nicht geschehen.

"Der Start des "Investitionsprogramms Landwirtschaft" des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Anfang 2021 stieß auf außerordentlich hohe Nachfrage in der Landwirtschaft, sodass die für das erste Halbjahr 2021 eingeplanten Mittel voll in Anspruch genommen wurden. Daher hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner nun entschieden, die zweite Tranche des Investitionsprogramms zeitlich vorzuziehen", erklärt Stracke dazu.

Er betonte, dass der angepasste Prozess der zweiten Antragsrunde zahlreiche Vorteile habe. Alle Landwirtinnen und Landwirte hätten nun unabhängig von schnellem Internet oder engem Terminkalender die gleichen Chancen auf eine Förderung. Aufgrund der hohen Nachfrage an diesem Investitionsprogramm seien auch die Förderbedingungen so ergänzt worden, dass möglichst viele einzelne Anträge gestellt werden können, berichtet Stracke weiter. "Gefördert werden können nun auch neu gegründete GbRs. Dies erleichtert die gemeinschaftliche Maschinennutzung", erklärt er. Die Höchstfördersumme für förderfähige Investitionen in den Jahren 2021 bis 2024 beträgt 1 Million Euro je Zuwendungsempfänger. Für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion liegt sie bei 250.000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben, für gewerbliche Unternehmen bei 100.000 Euro.

"Der Bund unterstützt mit diesem Investitionsprogramm gezielt landwirtschaftliche Betriebe, die in moderne Technologie investieren wollen. Beispielsweise in Maschinen und Geräte zur noch exakteren Wirtschafts- und Mineraldüngerausbringung, zur mechanischen Unkrautbekämpfung und zur noch präziseren Pflanzenschutzmittelausbringung. Das wird einen Technikschub auslösen, der noch mehr Emissionen mindert und den Erhalt der Artenvielfalt steigert", so der Abgeordnete abschließend.

Daten und Fakten:

Die Registrierung auf dem Online-Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank für alle an einer Förderung interessierten Landwirtinnen und Landwirte ist bis zum 21. April 18 Uhr unter folgendem Link möglich: https://foerderportal.rentenbank.de/anmeldung. Diese Registrierung ist zur Teilnahme am Förderprogramm erforderlich!

Alle Registrierungen zum Investitionsprogramm Landwirtschaft bzw. zum Investitionsprogramm "Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft", die bereits erfolgt sind, bleiben weiterhin gültig, eine nochmalige Registrierung ist nicht nötig.

Alle Registrierten erhalten von der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein Anschreiben per E-Mail mit der Einladung zur Teilnahme an einem "Interessenbekundungsverfahren".

Lieferfristen verlängert:

Aufgrund der Lieferengpässe der Landmaschinenhersteller in diesem Jahr verlängert Bundesministerin Julia Klöckner die bisherige Lieferfrist für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft vom 31. Oktober auf den 1. Dezember 2021.