Stracke: Bundestag beschließt Gesetz zur Freistellung von Bahngrundstücken
Berlin/Ostallgäu – Gute Nachrichten aus Berlin hat der
Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU). Der Deutsche Bundestag
hat am vergangenen Donnerstagabend in namentlicher Abstimmung das 6. Gesetz zur
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) beschlossen. Mit der
Gesetzesänderung wird die Freistellung von ehemals bahnbetrieblich genutzten
Grundstücken deutlich erleichtert. Dies ist ein wichtiger Schritt für viele
Städte und Gemeinden, insbesondere im ländlichen Raum. In Strackes Wahlkreis profitieren
aktuell zwei Gemeinden besonders: In Pfronten und Nesselwang ist damit der Weg
frei für wichtige Projekte zur ortsplanerischen Weiterentwicklung.
„Mit dem Gesetzentwurf geben wir den gemeindlichen Planungen einen Push nach vorne“, betonte Stracke, der als stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Bereiche Verkehr, Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen maßgeblich an der Gestaltung des neuen Gesetzes mitgewirkt hat. „Es macht keinen Sinn, Bahnflächen, die nicht mehr für Bahnzwecke gebraucht werden, brachliegen zu lassen. Viele Kommunen stehen bereit und wollen handeln. Dies ist jetzt endlich möglich“, unterstrich er. Gerade im ländlichen Raum sei es entscheidend, die vorhandenen Flächenpotenziale bestmöglich zu nutzen, insbesondere für Wohnen, Nahversorgung und moderne Mobilität.
Dass dieses neue Gesetz nun zwei Gemeinden in seinem Wahlkreis bei der weiteren Ortsplanung zugutekommt, freut ihn besonders. Bereits im Sommer des vergangenen Jahres hatte sich Stracke auf Bitten von Pfrontens Erstem Bürgermeister Alfons Haf vor Ort ein Bild von der Situation am Bahnhof Pfronten-Ried gemacht. Die Gemeinde Pfronten plant dort zukunftsweisende Projekte wie Einrichtungen für Gesundheit und Pflege sowie eine Mobilitätsdrehscheibe für den öffentlichen Nahverkehr. Auch Nesselwangs Erster Bürgermeister Pirmin Joas hatte Stracke auf das langjährige Projekt zur Entwicklung des ehemaligen Bahnhofsgeländes aufmerksam gemacht. Das Vorhaben umfasst die Verlagerung der Bahnsteige und den Abriss der alten Gebäude, um das Gelände aufzuwerten und für moderne Zwecke zu nutzen. Unter anderem ist eine multimodale Verkehrsschnittstelle vorgesehen wie auch sozialer Mietwohnungsbau.
Beide Vorhaben wurden durch eine gesetzliche Neuregelung der früheren Ampel-Koalition blockiert. Obwohl die Flächen im Eigentum der Gemeinden liegen, war es nicht möglich, vom Eisenbahnbundesamt die notwendige Freistellung für diese ehemalige Bahnflächen zu erhalten. Die beabsichtige Umnutzung der Flächen konnte so nicht weitergebracht werden. Die Maßnahmen der beiden Gemeinden sind kein Einzelfall. In ganz Deutschland wurden über 150 Anträge von Kommunen auf Freistellung vom Eisenbahnbundesamt aufgrund der verkorksten Regelung der Ampel-Regierung zurückgewiesen.
Stracke setzte sich nach seinen Gesprächen in Pfronten und Nesselwang beim ehemaligen Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) für eine Kurskorrektur ein und warb für eine Änderung des Gesetzes. Erst mit dem neuen Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) und der neuen schwarz-roten Bundesregierung war nun jedoch eine Änderung der restriktiven Gesetzeslage möglich. „Jetzt geben wir den Kommunen endlich wieder die Gestaltungsspielräume zurück, die sie brauchen. Das ist gut und richtig“, betont Stracke in diesem Zusammenhang.
Das neue Gesetz basiert auf einem gemeinsamen Entwurf von CDU/CSU und SPD und wurde nach ausführlicher Beratung im Verkehrsausschuss am vergangenen Donnerstag in namentlicher Abstimmung im Deutschen Bundestag beschlossen. Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren, bevor es in Kraft treten kann. „Als stellvertretender Fraktionsvorsitzender war es mir besonders wichtig, dass diese gesetzliche Änderung als erste Maßnahme im Eisenbahnbereich kommt. Wir haben es geschafft, sie innerhalb von sechs Wochen aufs Gleis zu setzen. Dies unterstreicht die Tatkraft der jetzigen schwarz-roten Koalition. Davon profitieren unsere Kommunen unmittelbar“, so Stracke abschließend.
„Mit dem Gesetzentwurf geben wir den gemeindlichen Planungen einen Push nach vorne“, betonte Stracke, der als stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Bereiche Verkehr, Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen maßgeblich an der Gestaltung des neuen Gesetzes mitgewirkt hat. „Es macht keinen Sinn, Bahnflächen, die nicht mehr für Bahnzwecke gebraucht werden, brachliegen zu lassen. Viele Kommunen stehen bereit und wollen handeln. Dies ist jetzt endlich möglich“, unterstrich er. Gerade im ländlichen Raum sei es entscheidend, die vorhandenen Flächenpotenziale bestmöglich zu nutzen, insbesondere für Wohnen, Nahversorgung und moderne Mobilität.
Dass dieses neue Gesetz nun zwei Gemeinden in seinem Wahlkreis bei der weiteren Ortsplanung zugutekommt, freut ihn besonders. Bereits im Sommer des vergangenen Jahres hatte sich Stracke auf Bitten von Pfrontens Erstem Bürgermeister Alfons Haf vor Ort ein Bild von der Situation am Bahnhof Pfronten-Ried gemacht. Die Gemeinde Pfronten plant dort zukunftsweisende Projekte wie Einrichtungen für Gesundheit und Pflege sowie eine Mobilitätsdrehscheibe für den öffentlichen Nahverkehr. Auch Nesselwangs Erster Bürgermeister Pirmin Joas hatte Stracke auf das langjährige Projekt zur Entwicklung des ehemaligen Bahnhofsgeländes aufmerksam gemacht. Das Vorhaben umfasst die Verlagerung der Bahnsteige und den Abriss der alten Gebäude, um das Gelände aufzuwerten und für moderne Zwecke zu nutzen. Unter anderem ist eine multimodale Verkehrsschnittstelle vorgesehen wie auch sozialer Mietwohnungsbau.
Beide Vorhaben wurden durch eine gesetzliche Neuregelung der früheren Ampel-Koalition blockiert. Obwohl die Flächen im Eigentum der Gemeinden liegen, war es nicht möglich, vom Eisenbahnbundesamt die notwendige Freistellung für diese ehemalige Bahnflächen zu erhalten. Die beabsichtige Umnutzung der Flächen konnte so nicht weitergebracht werden. Die Maßnahmen der beiden Gemeinden sind kein Einzelfall. In ganz Deutschland wurden über 150 Anträge von Kommunen auf Freistellung vom Eisenbahnbundesamt aufgrund der verkorksten Regelung der Ampel-Regierung zurückgewiesen.
Stracke setzte sich nach seinen Gesprächen in Pfronten und Nesselwang beim ehemaligen Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) für eine Kurskorrektur ein und warb für eine Änderung des Gesetzes. Erst mit dem neuen Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) und der neuen schwarz-roten Bundesregierung war nun jedoch eine Änderung der restriktiven Gesetzeslage möglich. „Jetzt geben wir den Kommunen endlich wieder die Gestaltungsspielräume zurück, die sie brauchen. Das ist gut und richtig“, betont Stracke in diesem Zusammenhang.
Das neue Gesetz basiert auf einem gemeinsamen Entwurf von CDU/CSU und SPD und wurde nach ausführlicher Beratung im Verkehrsausschuss am vergangenen Donnerstag in namentlicher Abstimmung im Deutschen Bundestag beschlossen. Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren, bevor es in Kraft treten kann. „Als stellvertretender Fraktionsvorsitzender war es mir besonders wichtig, dass diese gesetzliche Änderung als erste Maßnahme im Eisenbahnbereich kommt. Wir haben es geschafft, sie innerhalb von sechs Wochen aufs Gleis zu setzen. Dies unterstreicht die Tatkraft der jetzigen schwarz-roten Koalition. Davon profitieren unsere Kommunen unmittelbar“, so Stracke abschließend.
