Stracke: Beste Lösung für Schülerinnen und Schüler - Bund stellt 500 Millionen Euro für die Beschaffung von Laptops und Co bereit
Berlin/Kaufbeuren - Gute Nachrichten aus Berlin für alle Schulen und damit auch die Schülerinnen und Schüler im Land hat der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU). Soeben hat der Bund 500 Millionen Euro für ein Sofortausstattungsprogramm mit digitalen Endgeräten zur Verfügung gestellt. In den Freistaat fließen davon knapp 80 Millionen Euro. Mit dieser Summe können allein in Bayern bis zu 200.000 Laptops und Tablets angeschafft werden.
"Die Corona-Pandemie hat zu einem Digitalisierungsschub an Deutschlands Schulen geführt. Zum Präsenzunterricht kam in starkem Maße Home Schooling über digitale Wege dazu. Wir wissen aber alle, dass nicht jede Familie die Möglichkeit hat, jedem Kind einen Laptop oder einen eigenen PC zu kaufen", erklärt Stracke. "Damit aber künftig alle Schülerinnen und Schüler an den digitalen Lernphasen zu Hause gleichermaßen teilhaben können, hat der Koalitionsausschuss beschlossen, zur Versorgung derjenigen, die keine eigenen Laptops, Notebooks oder Tablets haben, 500 Millionen Euro als Soforthilfe zusätzlich zur Verfügung zu stellen", so der Abgeordnete weiter.
Mit dem Geld, das den Schulen damit bereitgestellt wird, können Laptops und Co angeschafft und dann den Schülern ausgeliehen werden. Wie die Verteilung erfolgt, das entscheiden die Schulen jeweils selbst nach sozialen Kriterien ebenso wie unter pädagogischen Gesichtspunkten. Darüber hinaus können die Mittel von den Schulen für die Ausstattung mit Hard- und Software eingesetzt werden, die sie derzeit zur Erstellung von Online-Lerninhalten benötigen.
"Nachdem sich der Haushaltsausschuss nun damit befasst hat und die Bereitstellung der Gelder somit sichergestellt ist, können wir die Mittel den Schülerinnen und Schülern nun rasch zukommen lassen", freut sich der Abgeordnete. Die Länder steuern einen Eigenanteil von zehn Prozent bei.
"Dies ist eine gute und zielgerichtete Lösung von Bund und Ländern, die die bereits bestehenden hervorragenden Initiativen aus der Region, wie beispielsweise die Laptop-Spendenaktion der Stadt Kaufbeuren, überaus sinnvoll ergänzt", freut sich Stracke über diesen wichtigen Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit.
"Die Corona-Krise darf keine Bildungskrise werden. Die Schülerinnen und Schüler müssen auch in diesen Zeiten so gut es geht unterrichtet werden. Für dieses Ziel ziehen Bund und Länder an einem Strang. Der Unterricht wird auf absehbare Zeit aus einer Mischung von Präsenzunterricht und digitalem Lernen von zu Hause aus bestehen. Dazu gehört, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler über digitale Endgeräte verfügen", so der Abgeordnete abschließend.
Daten und Fakten zum Sofortausstattungsprogramm:
Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hatte in seiner Sitzung am 22. April 2020 ein 500-Millionen-Euro-Programm zur Sofortausstattung von benachteiligten Schülerinnen und Schülern beschlossen.
Daraufhin hatten Bund, vertreten durch das Bundesbildungsministerium, und die Länder Verhandlungen über die Umsetzung begonnen.
Die 500 Millionen Euro sollen nach dem Koalitionsbeschluss für die digitale Bildung in Deutschland zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
Wie schon im DigitalPakt Schule, erfolgt die Aufteilung auf die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel. So konnte innerhalb von nur drei Wochen eine ebenso zielgerichtete wie pragmatische Lösung mit den Ländern entwickelt werden, die keinen Aufbau neuer Strukturen erforderlich macht. Bund und Länder haben sich dazu bereits auf eine Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule geeinigt.
Die Länder werden schnell die beschlossenen Regeln umsetzen. Danach können die Geräte beschafft und über die Schulen zur Verfügung gestellt werden.
Bayern hat bereits am 22. Mai 2020 die entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung unterzeichnet.
Die Schulen können den Schülerinnen und Schülern dann die Geräte ausleihen.
Die Verteilung erfolgt im Ermessen der Schule nach sozialen Kriterien, aber auch unter pädagogischen Gesichtspunkten infolge der sich rasch verändernden Bedingungen in den Schulen auf deren Weg zum Regelbetrieb.
Die Mittel können von den Schulen auch für eine Ausstattung mit Hard- und Software eingesetzt werden, die zur Erstellung von Online-Lerninhalten benötigt wird.
Damit können die Schulen, die vor Ort am besten wissen, wem man wie helfen muss, die Mittel flexibel und nach konkreten Bedarfslagen nutzen, um einen Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit leisten zu können.
Die Geräte verbleiben im Eigentum der Schulen und können auch im Regelbetrieb weiter genutzt werden.