Stärkung der betrieblichen Altersversorgung

Der Koalitionsausschuss hat wichtige Verbesserungen für Betriebsrentnerinnen und -rentner auf den Weg gebracht. Dazu erklärte der sozialpolitische Sprecher der CSU im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke, MdB:

„Im Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD haben wir am vergangenen Sonntag ein starkes Gesamtpaket und wichtige Verbesserungen für die zusätzliche Altersversorgung auf den Weg gebracht. Damit wird das Vertrauen in die zweite und dritte Säule der Alterssicherung gestärkt und ein höheres Nettoeinkommen im Alter ermöglicht.

Nach geltendem Recht werden auf Betriebsrenten und Kapitalauszahlungen der betrieblichen Altersversorgung Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe fällig. Hier werden wir ansetzen: Die geltende Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro werden wir in einen dynamisierten Freibetrag umwandeln. Das heißt, wer zum Beispiel eine Betriebsrente in Höhe von 311,50 Euro hat, zahlt zukünftig nur noch den halben, anstelle des vollen Beitragssatzes zur Kranken- und Pflegeversicherung. Damit setzen wir ein starkes Signal für die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung. Wir entlasten rund 60 Prozent aller Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner um insgesamt 1,2 Mrd. Euro jährlich und belohnen den Einsatz für die eigene Altersvorsorge. Die Maßnahme werden wir vollständig aus den Mitteln der Gesetzlichen Krankenkasse finanzieren.

Daneben optimieren wir die steuerliche Förderung bei der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz vor zwei Jahren haben wir einen sogenannten Geringverdienerzuschuss eingeführt. Diesen Zuschuss trägt der Arbeitgeber und macht es Geringverdienern vielfach erst möglich, in die betriebliche Altersvorsorge einzusteigen. Der Arbeitgeber kann sich seinen Beitrag zu einem guten Teil über die Steuer refinanzieren. Wir heben den Förderbetrag von aktuell 144 Euro auf maximal 288 Euro an und schaffen für Arbeitgeber einen zusätzlichen Anreiz, sich an der betrieblichen Altersversorgung seiner Beschäftigten finanziell zu beteiligen. Auf diese Weise setzen wir einen weiteren spürbaren Anreiz zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung von Arbeitnehmern, deren monatlicher Verdienst 2.200 Euro nicht überschreitet. Das ist zugleich ein Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut.

Das Gesamtpaket zeigt: Die große Koalition ist handlungsfähig. Sie stärkt die betriebliche Altersversorgung und sorgt bei den Betriebsrentnerinnen und -rentnern für ein höheres Einkommen im Alter.“