Sonderregelung für Kulturschaffende wird verlängert

Heute haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD ihren Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Änderung des SGB XII in den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages eingebracht. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:

„Die bestehende Sonderregelung im Arbeitsförderungsrecht für kurz befristet Beschäftigte wird um ein Jahr bis Ende 2016 verlängert. Die Betroffenen können die Anwartschaftszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld weiter bereits durch Versicherungszeiten von mindestens sechs Monaten erfüllen. Die Sonderregelung ist vor allem für Kulturschaffende von hoher Bedeutung. Wir hätten uns weitere Erleichterungen vorstellen können. Die Betroffenen können sich bei Frau Nahles bedanken, dass es hierzu nicht gekommen ist. Die Ministerin wollte mit dem Kopf durch die Wand, eine generelle Rahmenfrist von drei Jahren für alle einführen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld deutlich zu erleichtern, und auf diese Weise die Agenda 2010 durch die Hintertür verwässern. Das war mit uns nicht zu machen. Die Leidtragenden sind die Künstler und Kulturschaffenden. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Wir werden im kommenden Jahr gegenüber der SPD weiter auf die Umsetzung des Koalitionsvertrages drängen.

Hintergrund:

CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag verabredet, sich für die soziale Absicherung von Kreativen und Kulturschaffenden einzusetzen und für weitere Verbesserungen zu sorgen. Dabei geht es u.a. um eine Verlängerung der Rahmenfrist von zwei auf drei Jahre, innerhalb derer die Anwartschaftszeit für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt werden kann.“