Schorer und Stracke: „Corona darf nicht zu einem Aussterben unserer Sport- und Vereinskultur führen!“
Kaufbeuren/Ostallgäu. Gute Nachrichten für die durch die Pandemie gebeutelten Sportvereine im Spitzen- wie im Breitensport haben der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke sowie die Landtagsabgeordnete Angelika Schorer (beide CSU). Bund und Freistaat haben für die Sportvereine eigene Hilfspakete geschnürt.
Wie Stracke berichtet, hat die Bundesregierung aus dem Programm für „Überbrückungshilfen“ ein eigenständiges Hilfspaket für den Sport entwickelt und im zweiten Nachtragshaushalt mit Mitteln in Höhe von 200 Millionen Euro ausgestattet. Dieses Maßnahmenpaket wurde speziell auf die besonderen Rahmenbedingungen des Profisports zugeschnitten. Es richtet sich an Vereine der 1. und 2. Liga sowie im Männerfußball auch der 3. Liga.
„Bislang profitieren die Sportvereine von den in der Geschichte der Bundesrepublik beispiellosen Hilfsprogrammen kaum“, teilt Stracke dazu mit. So sei die am 8. Juli 2020 in Kraft getretene Überbrückungshilfe des Bundesfinanzministeriums in Höhe von 24,6 Milliarden Euro nicht immer passgenau auf die Sportvereine anzuwenden. „Gerade weil es sich hier vielfach strukturell um hybride Organisationsformen mit engen Verbindungen zwischen gemeinnützigen Vereinen und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben handelt, greifen die bis dato beschlossenen Hilfen nur unzureichend oder passen als branchenübergreifende Lösungen nicht zu den Besonderheiten des Wettkampf- und Spielbetriebes“, erklärt er.
Dabei habe die Pandemie die Wettbewerbe im Sport seit Mitte März 2020 beinahe vollständig zum Erliegen gebracht. Nach dem Beschluss zum stufenweisen Einstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb sei es zwar zu Lockerungen im Breitensport gekommen, wie auch zur Erlaubnis von so genannten „Geisterspielen“ der 1. und 2. Fußball-Bundesliga. Davon profitieren jedoch die weiteren Sportvereine nicht, da sie eben nicht den Großteil ihrer Einnahmen aus Fernsehübertragungen erhalten, sondern vor allem aus dem zuschauerrelevanten Ticketverkauf.
„Es darf nicht sein, dass diese Vereine durch die Pandemie unverschuldet in eine wirtschaftliche Notsituation geraten“, betont Stracke. Im schlimmsten Fall drohten den Vereinen Insolvenzen und in der Folge das Aussterben einer über Jahrzehnte gewachsenen Sport- und Vereinskultur in Deutschland. „Insbesondere in ländlichen Räumen würden mit dem Wegbrechen von Vereinen und Teams wichtige Identifikationspunkte fehlen und zu einem Attraktivitätsverlust führen“, so der Abgeordnete. „Daher musste gerade diesen Sportvereinen schnell und unbürokratisch mit Zuschüssen geholfen werden. Dass dies nun mit einem eigenen Maßnahmenpaket und der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 200 Millionen geschehen ist, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“Auch an den Breitensport wurde bei den Hilfspaketen gedacht. So teilt Angelika Schorer mit, dass der Freistaat die für die Sport- und Schützenvereine zur Verfügung stehenden Mittel für die sogenannte Vereinspauschale im Haushaltsjahr 2020 von rund 20 Millionen Euro auf 40 Millionen Euro verdoppelt hat. Mit dieser Maßnahme sollen die bayerischen Sport- und Schützenvereine in der Coronakrise ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand schnell und unbürokratisch unterstützt werden. Auf den Landkreis Ostallgäu entfallen im laufenden Jahr 487.890 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr ist das eine Steigerung von 244.810 Euro. „Mit der Verdoppelung der Vereinspauschale wurde die Voraussetzung für schnelle und unbürokratische Hilfe geschaffen. Der Freistaat will mit aller Kraft dem Breitensport unter die Arme greifen, denn das Sport- und Vereinsleben sind wichtige Grundpfeiler des gesellschaftlichen Lebens in Bayern“, so Schorer. Die Zuwendungen an die Sport- und Schützenvereine werden entsprechend der Sportförderrichtlinie des Freistaats Bayern gewährt. Berechnungsgrundlage dafür ist die Anzahl der erwachsenen Vereinsmitglieder sowie die Anzahl der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, für die es die zehnfache Gewichtung gibt. Eine weitere Bemessungsgrundlage ist die Anzahl von Übungsleiterlizenzen.
Zusätzlich wurde bei einem Austausch mit dem Vorsitzenden des Landessportbeirats Berthold Rüth erörtert, wie der Freistaat insbesondere die Eishockeyvereine aus der Ober- und Bayernliga weiter unterstützen könne. „Unser Ziel ist es, ein Vereinssterben wegen der künftig geringeren oder gar fehlenden Zuschauereinnahmen, zu verhindern“, betonen Schorer und Stracke. Die Abgeordneten setzen sich dafür ein, dass weitere Fördermöglichkeiten geprüft werden.
„Für alle Vereine hätte die Wiederaufnahme des Spielbetriebs im Herbst zum Start in die neue Saison selbstverständlich oberste Priorität. Da die Einnahmen aus Ticketverkäufen, Bewirtung bei Spielen und Sponsorengeldern die wichtigste Möglichkeit ist, Umsatz zu machen“, erklären Stracke und Schorer, die mit einer Vielzahl von Allgäuer Vereinen in stetigem Austausch sind.
Maßgebend bleibe dabei jedoch, zeigen sich die Abgeordneten überzeugt, wie sich die Situation im September entwickelt, wenn die Ferienzeit vorüber ist. „Es ist dann an den Ländern zu entscheiden, welche weiteren Lockerungen sie zulassen und unter welchen Bedingungen der reguläre Spielbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Es ist nachvollziehbar, dass die Vereine hier zeitnah Planungssicherheit fordern. Allerdings muss das weitere Infektionsgeschehen nach dem Ende der Ferien zunächst aufmerksam beobachtet werden“, so Schorer und Stracke abschließend.