Rechtssicherheit für Syndizi

Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte beschlossen. Dazu erklären der rechtspolitische sowie der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag,Michael Frieser und Stephan Stracke:

„Die vorgestellte Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte ist zu begrüßen. Sie bringt endlich Rechtssicherheit für die rund 40.000 Syndikusanwälte, die aufgrund der jüngsten Entscheidungen des Bundessozialgerichts um ihre Altersvorsorge Angst haben mussten. Für die Zukunft ist ein ausgewogener Weg gefunden worden, der auch angestellten Anwälten den Verbleib in den Versorgungswerken ermöglicht, wenn sie anwaltlich tätig sind. Der Status als Syndikus darf aber nicht durch jeden Tätigkeitswechsel erneut in Frage gestellt werden. Es muss also in der Praxis Sorge getragen werden, dass die Rechtsanwaltskammern und die Deutsche Rentenversicherung einheitliche und vor allem dem Einzelfall angemessene Entscheidungen treffen", sagt Michael Frieser.

„Die berufsständische Versorgung der verkammerten freien Berufe sind ein gut funktionierendes Alterssicherungssystem, die zu erhalten ist. Dazu haben wir uns im Koalitionsvertrag ausdrücklich bekannt. Allerdings sind nicht nur Anwälte, sondern u.a. auch Ärzte, Apotheker und Architekten von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts betroffen. Für diese schafft der von Bundesminister Maas vorgelegte Gesetzentwurf keine Rechtssicherheit. Die Regelungen sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Es besteht aber weiterer gesetzlicher Handlungsbedarf, um die bestehenden Schwierigkeiten bei der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung für alle verkammerten freien Berufe zu beseitigen", sagt Stephan Stracke.

Hintergrund:

Das Bundessozialgericht hat im April 2014 die Klagen von drei Syndikusanwälten in

letzter Instanz abgewiesen, die die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung durchsetzen wollten. Mit dem Gesetzentwurf wird nun die Stellung des Syndikusanwalts als Rechtsanwalt gesetzlich geregelt. Zugleich wird ermöglicht, dass Syndikusanwälte in den anwaltlichen Versorgungswerken verbleiben können.