Perspektiven für Langzeitarbeitslose schaffen

Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Teilhabechancengesetz beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, MdB:

„Der Arbeitsmarkt in Deutschland ist zurzeit so aufnahmefähig wie ein Schwamm. Wir wollen auf unserem Weg zur Vollbeschäftigung deshalb auch Menschen mitnehmen, die schon länger arbeitslos sind, und ihnen wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnen. Mit aktuell 818.000 Langzeitarbeitslosen geben wir uns nicht zufrieden. Um sie zu unterstützen, nehmen wir in dieser Legislaturperiode insgesamt vier Milliarden Euro zusätzlich in die Hand. Vor diesem Hintergrund begrüße ich den heute von Bundesminister Heil vorlegten Gesetzentwurf.

Im Rahmen der Ressortabstimmung wurde der Gesetzentwurf auf unseren Druck deutlich nachgeschärft. Wir haben darauf bestanden, dass beide neuen Förderinstrumente ausgewogen finanziell hinterlegt sind. Eine Konzentration der vier Milliarden Euro allein auf sehr arbeitsmarktferne Personen war mit uns nicht zu machen. Unser Ziel ist und bleibt, den Betroffenen eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt zu bauen. Daneben wollen wir Menschen, die nach jahrelanger Arbeitslosigkeit den Halt in ihrem Leben vielfach verloren haben, dazu befähigen, wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Dazu dient die vorgesehene beschäftigungsbegleitende Betreuung. Dieses Coaching darf aber nicht beim Betroffenen Halt machen. Wo nötig, muss sein ganzes familiäres Umfeld in den Blick genommen werden. Deshalb haben wir uns erfolgreich für eine Stärkung des ganzheitlichen Betreuungsansatzes ausgesprochen, so wie er auch im Freistaat Bayern gelebt wird. Wir wollen Schluss machen mit „Hartz IV-Karrieren“, die sich vererben. Wichtig war uns weiter, dass die neuen Förderinstrumente nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen und auf diese Weise bestehende reguläre Beschäftigungsverhältnisse verdrängt werden. Wir wollen arbeitslose Menschen in Arbeit bringen, nicht Beschäftigte in Arbeitslosigkeit. Hier haben wir eine Stärkung der Vertreter des örtlichen Arbeitsmarktes durchsetzen können.

Ein öffentlich geförderter Arbeitsmarkt bietet Chancen und Risiken. Wir dürfen nicht die Fehler der Vergangenheit wiederholen, als die betroffenen Menschen mit sinnlosen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auf dem arbeitsmarktpolitischen Abstellgleis gelandet sind. Deshalb sollten wir auf Sicht fahren, die neuen Förderinstrumente zeitlich befristen und qualifiziert evaluieren. Was den Menschen hilft, kann weiter laufen. Was sich nicht bewährt, sollte dagegen nicht weitergeführt werden.“