Opferschutz wird deutlich verbessert
Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts beschlossen. Dazu erklären der sozialpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, MdB, und der zuständige Berichterstatter, Peter Aumer, MdB:
„Jeder kann Opfer einer Gewalttat werden. Das hat nicht zuletzt das abscheuliche Attentat auf dem Breitscheidplatz in Berlin Ende 2016 gezeigt. Deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag fest vorgenommen, den Opferschutz deutlich zu verbessern. Heute hat die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts beschlossen. Das zeigt: Die Koalition liefert. Kein Opfer einer Gewalttat soll sich mit seinem Schicksal mehr allein gelassen fühlen. Wir führen neue Leistungen ein, erhöhen bestehende Geldleistungen und stellen sicher, dass die Betroffenen schneller und zielgerichteter unterstützt werden. Durch umfassende Bestandsschutzregelungen verhindern wir, dass künftig niemand schlechter steht als heute“, erklärt Stephan Stracke.
„Gegen den ursprünglichen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von Ende 2018 gab es von Seiten des Weissen Rings massive Kritik. Es ging unter anderem um eine Beibehaltung des bestehenden Berufsschadensausgleichs, um den Hinterbliebenenschutz und um eine umfassende Heilbehandlung auch für Angehörige. In den letzten Monaten sind wir in intensiven Gesprächen zusammen mit dem Weissen Ring Kritikpunkt für Kritikpunkt durchgegangen. Der Referentenentwurf ist in zentralen Fragen vom Kopf auf die Füße gestellt worden. Die Bundesregierung hat die wesentlichen Forderungen des Weissen Rings aufgegriffen und umgesetzt. Ich war in den Diskussionsprozess als Berichterstatter eng eingebunden und bin mit dem gefundenen Ergebnis sehr zufrieden. Mit dem Gesetzentwurf erkennen wir die enorme Last und das Leid der Opfer von Gewalttaten und ihrer Angehörigen an und verbessern deutlich die staatlichen Entschädigungsleistungen“, erklärt Peter Aumer.