Mindestlohn wird praxistauglicher

Morgen tritt die überarbeitete Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung in Kraft. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:

„Gute Nachrichten für die Wirtschaft. Ab morgen wird der Mindestlohn praxistauglicher für die Betriebe. Die Aufzeichnungspflichten werden gelockert, der Mindestlohn damit deutlich entschlackt. Heimlich, still und leise setzt Frau Nahles das um, was wir seit Jahresbeginn immer und immer wieder gefordert haben. Mit den Änderungen sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen, aber noch nicht am Ziel. Die Ministerin hat ihre Hausarbeiten noch nicht erfüllt. Die Mängelliste beim Mindestlohn ist lang. Wir sehen insbesondere weiterhin Korrekturbedarf beim Ehrenamt und bei der Haftung des Auftraggebers. Das Mindestlohngesetz ist für uns nicht sakrosankt.

Mit der Absenkung des Schwellenwerts, ab der keine Aufzeichnungspflichten bestehen, greift die Ministerin eine unserer Kernforderungen auf. Künftig liegt die Grenze bei 2.000 Euro brutto, allerdings nur dann, wenn der Arbeitgeber dieses Monatsentgelt in den letzten zwölf Monaten gezahlt hat. Eine generelle Absenkung der Grenze wäre sicher besser gewesen. Daneben wird die unsystematische Anknüpfung der Aufzeichnungspflichten an das Arbeitszeitgesetz fallengelassen. Ferner entfallen die Aufzeichnungspflichten für im Betrieb des Arbeitgebers mitarbeitende Familienangehörige.

So weit, so gut. Allerdings gilt die Absenkung des Schwellenwerts nicht für Beschäftigte in der Landwirtschaft. Frau Nahles hat sich in der Ressortabstimmung über die berechtigte Forderung von Bundesminister Christian Schmidt einfach hinweggesetzt. Das beweist einmal mehr: Die Belange der landwirtschaftlichen Betriebe in unserem Land sind den Sozialdemokraten völlig gleichgültig.“