Meilenstein für die Integration von Flüchtlingen
Das Integrationsgesetz ist ein Meilenstein für die Verbesserung der Integration von Flüchtlingen. Es enthält eine Vielzahl von Angeboten und Anreizen: Das Angebot an Integrations- und Sprachkursen wird erheblich ausgebaut. Die Ausbildungsförderung wird erleichtert und vieles andere mehr. Es gilt: Wer sich anstrengt und durch Spracherwerb und Arbeit seinen Beitrag zur Integration leistet, der hat in unserem Land alle Chancen, den Einstieg in die Gesellschafft zu schaffen. Umgekehrt gilt allerdings auch: Der Abbruch von Integrationsmaßnahmen und die Verletzung von Mitwirkungspflichten werden mit Leistungskürzungen sanktioniert. Wir setzen das Prinzip des Förderns und Forderns konsequent um.
Im parlamentarischen Verfahren haben wir den Regierungsentwurf an einigen Stellen im Sinne dieses Prinzips geschärft. So geben wir bei der sogenannten „3+2-Regel“ den Betroffenen bei vorzeitiger Beendigung oder Abbruch ihrer Ausbildung eine zweite Chance. Sie erhalten in diesen Fällen einmalig eine Duldung für sechs Monate zum Zweck der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz. Auf der anderen Seite schieben wir einen Missbrauch der „3+2-Regel“ einen Riegel vor und stellen gesetzlich klar, dass Personen, bei denen konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen, keinen Rechtsanspruch auf eine Duldung im Rahmen einer Berufsausbildung haben. Daneben lassen wir eine Ausnahme bei der Wohnsitzregelung nur in den Fällen zu, in denen Betroffene einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, einer Ausbildung oder einem Studium nachgehen. Eine Wohnung allein reicht nicht. Denn wir sind überzeugt davon, dass die Integration in die Gesellschaft in erster Linie durch die Integration auf dem Arbeitsmarkt erreicht wird. Diese wichtigen Änderungen gehen auf unsere Forderungen zurück. Das Gesetz trägt damit deutlich die Handschrift der CSU-Landesgruppe. Der praktische Härtetest des Integrationsgesetzes liegt allerdings noch vor uns.