Leistungsmissbrauch wirksam verhindern

Heute hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen im SGB II und SGB XII beschlossen. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke MdB:

Wir sprechen uns entschieden gegen die Einwanderung in unsere Sozialsysteme aus. Für uns gilt der Grundsatz, dass nur diejenigen in den Genuss von Sozialleistungen kommen, die in dem jeweiligen Mitgliedstaat längere Zeit gelebt und entsprechende Beiträge entrichtet haben. Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts von Ende 2015, wonach jedem EU-Ausländer spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland ein Anspruch auf Sozialhilfe zusteht, endlich kassiert wird. Nachdem es über neun Monate gedauert hat, bis der Regierungsentwurf vorlag, gingen die Beratungen im Bundestag ganz zügig. Mit unserem Änderungsantrag vermeiden wir über den Regierungsentwurf hinaus eine unberechtigte Kindergeldzahlung und ermöglichen dazu verwaltungstechnisch die Datenübermittlung an die Familienkassen. Diese Änderung liegt auf der Linie des Gesetzentwurfs und findet meine Zustimmung.“