Längeres Arbeiten im Rentenalter lohnt sich

Heute hat die Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen „Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand“ ihre Ergebnisse vorgestellt. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:

„Längeres Arbeiten im Rentenalter soll sich lohnen. Deshalb schaffen wir mit dem Flexi-Bonus für Rentner jenseits der Regelaltersgrenze die Möglichkeit, die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung künftig für sich zu aktivieren. Die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen vollständig, zwar zunächst befristet auf fünf Jahre. Die Entfristung bleibt aber unser Ziel. Damit haben wir anknüpfend an die bereits im vergangenen Jahr beschlossenen Erleichterungen bei befristeten Arbeitsverträgen nach der Regelaltersgrenze weitere zentrale Forderungen durchgesetzt. Das Arbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze wird künftig für Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutlich attraktiver. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe tragen damit die Handschrift der Union.

Auch das Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze haben wir deutlich verbessert. Wir wollen flexible Übergänge in den Ruhestand. Wir wollen Teilzeitarbeit und Teilrenten besser als heute miteinander verzahnen. Deshalb haben wir das geltende Hinzuverdienstrecht deutlich vereinfacht. Anstelle der starren Stufen gilt künftig eine flexible Anrechnungsregelung. Das ist gerechter und transparenter. Überversorgungen vermeiden wir durch eine Obergrenze. Gleichzeitig leisten wir mit dem neuen Modell einen wesentlichen Beitrag zur Entbürokratisierung. Daneben stellen wir mit vielen Maßnahmen sicher, den Eintritt in eine Erwerbsminderungsrente durch medizinische und berufliche Rehabilitation deutlich stärker als bisher zu vermeiden.

Und ganz wichtig: Wir haben alle Frühverrentungsanreize verhindert. Das bedeutet: Keine Teilrente und kein Arbeitssicherungsgeld ab Alter 60. Und last but not least: Für uns bleibt es beim Grundsatz der Nachrangigkeit. Fürsorgeleistungen erhält nicht, wer sich selbst helfen kann. Hiervon machen wir lediglich bei Betroffenen eine Ausnahme, die bei Inanspruchnahme ihrer Rente mit Abschlägen ab Alter 63 bis zu ihrem Lebensende auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen wären und ihrerseits arbeitsuchend bleiben wollen.“