Koalition beschließt Sofort-Paket gegen Corona-Rezession
Wir stehen bei Corona vor einer doppelten Herausforderung: Die Verbreitung des Virus eindämmen und gleichzeitig die Ansteckung unserer Wirtschaft minimieren. Pandemie und Rezession – beides wollen wir bekämpfen. Produktionsausfälle in China, abbrechende Lieferketten und abgesagte Großveranstaltungen – all das sorgt für Einnahmeausfälle bei unseren Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Industrie, Logistik, Handel und Tourismus.
Wir haben deshalb für unsere Betriebe und Unternehmen ein Sofort-Paket geschnürt – mit drei Säulen: Kurzarbeitergeld garantieren, Liquiditätshilfen bereitstellen, Engpässe überbrücken. Dieses Sofort-Paket ist die umfassendste Maßnahmen-Offensive unserer Geschichte und steht bis zur Überwindung der Corona-Rezession ohne Limit zur Verfügung. Wir stehen an der Seite unserer Wirtschaft, insbesondere unserer kleinen und mittleren Betriebe und Unternehmen, und wollen mit ihnen gemeinsam diese Herausforderung meistern.
1. Vereinfachungen beim Kurzarbeitergeld
2. Bereitstellung von Liquiditätshilfen
3. Engpässe überbrücken durch Steuerstundung
Wir haben deshalb für unsere Betriebe und Unternehmen ein Sofort-Paket geschnürt – mit drei Säulen: Kurzarbeitergeld garantieren, Liquiditätshilfen bereitstellen, Engpässe überbrücken. Dieses Sofort-Paket ist die umfassendste Maßnahmen-Offensive unserer Geschichte und steht bis zur Überwindung der Corona-Rezession ohne Limit zur Verfügung. Wir stehen an der Seite unserer Wirtschaft, insbesondere unserer kleinen und mittleren Betriebe und Unternehmen, und wollen mit ihnen gemeinsam diese Herausforderung meistern.
1. Vereinfachungen beim Kurzarbeitergeld
- Betriebe sollen das Kurzarbeitergeld künftig schon nutzen können, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Auch Leiharbeitnehmern wird der Kurzarbeitergeldbezug ermöglicht. Sozialversicherungsbeiträge werden durch die Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet.
- Diese Regelungen beim Kurzarbeitergeld haben wir am Sonntag, dem 8. März im Koalitionsausschuss vereinbart und am Freitag, dem 13. März innerhalb eines Tages im Deutschen Bundestag in erster, zweiter und dritter Lesung beraten und verabschiedet. Das zeigt: Bundestag und Bundesregierung handeln in der Krise entschlossen, geschlossen und schnell.
2. Bereitstellung von Liquiditätshilfen
- Wir weiten die Programme für Liquiditätshilfen bei der KfW, bei den Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm des Bundes erheblich aus. Wir öffnen diese Programme für möglichst viele Unternehmen und erhöhen den Risikoanteil, den der Bund übernimmt.
- Für Unternehmen, die von keinem der bisherigen Programme umfasst sind, werden wir zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW auflegen. Wir sorgen damit dafür, dass jedes Unternehmen, das wegen der Corona-Krise schnell Geld braucht, Expressbürgschaften und günstige Kredite bekommen kann.
- Insgesamt stehen dafür im Bundeshaushalt Garantien von rund 460 Milliarden Euro zur Verfügung. Dieser Rahmen kann, wenn nötig, kurzfristig noch um bis zu 93 Milliarden Euro erhöht werden.
3. Engpässe überbrücken durch Steuerstundung
- Wir sorgen dafür, dass Unternehmen, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten, ihre Steuern erst später bezahlen müssen, indem wir die Steuern zinsfrei stunden.
- Die Finanzämter werden explizit angewiesen, Steuerstundungen großzügig zu ermöglichen. Steuervorauszahlungen werden unkompliziert und schnell hinausgeschoben, wenn klar wird, dass die Einkünfte eines Unternehmens im laufenden Jahr geringer ausfallen werden. Außerdem wird bei Unternehmen, die wegen des Corona-Virus Einbußen erleiden, bis zum 31. Dezember auf Kontopfändungen und Säumniszuschläge verzichtet.