Keine Polygamie auf Kosten des Steuerzahlers Nein zu Mehrfachehen zu Lasten der einheimischen Bevölkerung

Zur Berichterstattung über den Familiennachzug für Zweitfrauen erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke, MdB:

"Polygamie auf Kosten des Steuerzahlers lehnen wir kategorisch ab. Nach der gesellschaftlichen Werteordnung in Deutschland sind Mehrfachehen nicht zulässig. Danach müssen sich auch Ansprüche gegenüber den Staat ausrichten, wenn man für seinen Lebensunterhalt und seine Wohnung nicht selbst finanziell aufkommt. Ich habe keinerlei Verständnis für die Einlassungen aus Kreisen der SPD, in außergewöhnlichen Härten sei ein Familiennachzug von Zweitehefrauen zulässig. Die Erfahrung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende zeigt: Aus dem Ausnahmefall wird üblicherweise der Regelfall. Dort haben es die Männer im Hinblick auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende in der Hand, den Anspruch auf Arbeitslosengeld II durch Zuordnung der gemeinsamen Kinder in die Bedarfsgemeinschaft der alleinerziehenden „Zweit-, Dritt- oder Viertfrau“ zu optimieren. Und die Praxis zeigt: Sie tun es auch. Wir sagen klar nein zu einem Multi-Kulti auf Kosten und zu Lasten der einheimischen Bevölkerung."