Keine Gängelung der Schützen, Jäger und Sammler

Allgäu. Keine Gängelung für Schützen, Jäger und Waffensammler und kein ungerechtfertigter Generalverdacht für den legalen Waffenbesitz. Dies war die Kernbotschaft des innenpolitischen Sprechers der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion Stephan Mayer MdB an die vielen Zuhörer, die am 16. Juni den Weg nach Germaringen zur öffentlichen Informationsveranstaltung „Waffenrecht in Deutschland: zwischen Eigenverantwortung und Kontrolle?“ gefunden hatten.

Initiiert hatte den Diskussionsabend der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU). Dass er damit voll ins Schwarze getroffen hat, zeigte sich an der großen Zahl der interessierten Gäste, die sich rege an der Diskussion beteiligten und die Chance nutzten, dringliche Fragen rund um den legalen Waffenbesitz an den Experten zu richten.

Dass CDU und CSU klar hinter den Schützen und Jägern stehen, erklärte Stracke in seiner Begrüßung. Er lehne ausdrücklich Regelungen ab, die seitens der Legalwaffenbesitzer als Gängelung empfunden würden, weil sie zu keinem substantiellen Sicherheitsgewinn führen.

Der erste Entwurf des neuen deutschen Waffengesetzes sei, so führte Mayer aus, absolut inakzeptabel gewesen, stellte er doch alle Schützen und Jäger pauschal unter Generalverdacht. Dass es an diesem Entwurf reichlich Kritik aus den Reihen der Jäger- und Schützenverbände gehagelt hatte, sei vollkommen berechtigt gewesen. Die CSU habe nachdrücklich darauf hingearbeitet, dass dieser erste Entwurf maßgeblich verändert worden ist. Mit Erfolg: Was die Neuregelung des nationalen Waffenrechtes heute enthält, „hat jetzt eine ganz andere Qualität“, so Mayer. Es gelte für die Aufbewahrung von Waffen und Munition der unbefristete Bestandsschutz. Die von der Union durchgesetzte umfassende Besitzstandsregelung wurde auch auf Fälle der gemeinschaftlichen Nutzung ausgedehnt und geht im Todesfall auf die Erben über.

Für die Aufbewahrung der Munition wurde die bislang geltende Rechtslage fortgeschrieben. Ebenfalls vom Tisch ist die Regelanfrage beim Verfassungsschutz im Zusammenhang mit der Erteilung einer Waffenbesitzerlaubnis.

Auch auf europäischer Ebene habe der Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem vergangenen Jahr zur Novellierung der Feuerwaffenrichtlinie zu Recht viel Kritik auf sich gezogen. Die ursprünglichen Vorschläge wurden im Zuge des weiteren Verfahrens insbesondere aufgrund des massiven Einsatzes der CSU-Europaabgeordneten modifiziert und im Interesse der Jäger, Schützen und Sammler signifikant entschärft. So wurde von den ursprünglich geforderten jährlichen medizinischen Untersuchungen ebenso wieder Abstand genommen wie von der zeitlichen Beschränkung waffenrechtlicher Erlaubnisse. Das vollständige Verbot halbautomatischer Schusswaffen, die äußerlich Kriegswaffen ähneln, hat sich nicht durchgesetzt. Museen und Sammler dürfen auch weiterhin Waffen besitzen, die einem Verbot unterliegen.

Es sei absehbar, dass aufgrund der Novellierung der Richtlinie deutlich weniger Änderungen des deutschen Waffenrechts vorgenommen werden müssen, als zunächst erwartet. Umgesetzt werde dies in der nächsten Legislaturperiode. Die Union werde sich weiter für die Interessen der Schützen, Jäger und Sammler einsetzen, sagte Mayer den Anwesenden zu.

In der anschließenden Diskussion ging es in erster Linie um die Umsetzung des neuen Waffenrechts im Alltag und den Mehraufwand für die Besitzer legaler Waffen. Mayer stellte klar, dass seine Fraktion dezidiert darauf geachtet habe, den Schützen keine Benachteiligungen zu bescheren. Eine Vereinfachung des Waffenrechts wäre zwar wünschenswert, aber aufgrund der unterschiedlichen Interessenlagen nicht erzielbar; besser sei es, das Waffenrecht minimalinvasiv zu verändern. Ebenso sprach er sich in aller Deutlichkeit gegen eine Volksabstimmung zu waffenrechtlichen Regelungen aus. Es stehe zu befürchten, dass sich hier das Blatt sehr rasch gegen die Legalwaffenbesitzer wenden könne.