Keine Einwanderung in unsere Sozialsysteme
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen im SGB II und SGB XII beschlossen. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke MdB:
„Die Einwanderung in unsere Sozialsysteme muss verhindert werden. Jeder Missbrauch durch Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme der Mitgliedstaaten gefährdet die Akzeptanz der Freizügigkeit. Für uns gilt der Grundsatz, dass nur diejenigen in den Genuss von Sozialleistungen kommen, die in dem jeweiligen Mitgliedstaat längere Zeit gelebt und entsprechende Beiträge entrichtet haben. Vor diesem Hintergrund war die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts von Ende 2015, wonach jedem EU-Ausländer spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland ein Anspruch auf Sozialhilfe zusteht, nicht hinnehmbar. Mit seinen Entscheidungen hat das Gericht den Willen und das Gestaltungsrecht des Gesetzgebers ignoriert und die bestehende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unterlaufen. Eine gesetzliche Korrektur der Urteile des Bundessozialgerichts war deshalb überfällig, auch um die Kommunen vor finanziellen Mehrbelastungen zu schützen. Vor diesem Hintergrund begrüße ich den beschlossenen Gesetzentwurf und die darin enthaltenen deutlich geschärften Leistungsausschlüsse im SGB II und SGB XII. Zwar besteht im Detail noch Klärungsbedarf im Zusammenhang mit den im SGB XII vorgesehenen Überbrückungsleistungen und der Härtefallregelung. Dafür besteht aber im parlamentarischen Verfahren noch Gelegenheit. Die Zielrichtung des Gesetzentwurfs stimmt.“