Infodienst und Bürgertelefon - Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes schafft den notwendigen Rahmen, um den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent zu steigern. Der Deutsche Bundestag hat das geänderte EEG am 27. Juni 2014 in zweiter und dritter Lesung behandeln. Der zweite Durchgang im Bundesrat ist für den 11. Juli 2014 geplant. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. August 2014.

Der Gesetzentwurf regelt folgende wesentliche Punkte:

  • Biomasse
  • Wasserkraft
  • Geothermie
  • Besondere Ausgleichsregelung
  • Eigenverbrauch
  • Direktvermarktung/Ausschreibungen
  • Wind auf See
  • Netzausbau
  • Reservekraftwerksverordnung

Für Fragen zum EEG steht das neu eingerichtete Bürgertelefon des Bundeswirtschaftsministeriums als Ansprechpartner zur Verfügung:
Telefonnummer: 030-340 60 65 50
Montag-Donnerstag: 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

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