Füssener Klinik bekommt 400.000 Euro Zuschuss

Füssen. Für mehr Versorgungssicherheit in ländlichen Regionen werden ab dem kommenden Jahr ausgewählte Kliniken mit zusätzlich 400.000 Euro pro Klinik unterstützt. Zu den etwa 120 bundesweit geförderten Krankenhäusern gehört als einziges im Allgäu auch das Kommunalunternehmen Ostallgäu-Kaufbeuren mit seinem Klinikstandort Füssen. Dies teilt der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU) anlässlich der heutigen Förderbekanntgabe mit.

„Die flächendeckende medizinische Versorgung ist eines der wichtigsten Themen für viele Bürger. Gerade im ländlichen Raum ist ein Krankenhaus vor Ort ein Stück Heimat und Sicherheit. Denn in gesundheitlichen Notlagen braucht es eine schnell erreichbare, gute Versorgung. Deshalb hat die Große Koalition in Berlin mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz am 1. Januar 2019 eine gesonderte Förderung von Krankenhäusern in dünn besiedelten Regionen beschlossen“, erklärt Stracke, der zugleich gesundheitspolitischer Sprecher der CSU im Bundestag ist.

„Ab dem Jahr 2020 werden Krankenhäuser in ländlichen Regionen, zu denen es in erreichbarer Nähe keine Alternative gibt, pauschal mit 400.000 Euro im Jahr bezuschusst. Diese Förderung für den Klinikstandort in Füssen ist eine sehr gute Nachricht. Sie bedeutet eine unbürokratische, schnelle und wirksame Hilfe für das Klinikum und stärkt die Versorgungssicherheit im Ostallgäu.“

Hierfür stellen die Krankenkassen 50 Millionen Euro im Jahr zusätzlich zur Verfügung. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben sich nun auf eine Liste der Krankenhäuser verständigt, die die Förderung erstmals ab kommendem Jahr erhalten können. Die Liste der betreffenden Krankenhäuser wird jährlich aktualisiert. Die Krankenhäuser müssen die Voraussetzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für einen Sicherstellungszuschlag erfüllen (unter anderem Bevölkerungsdichte unter 100 Einwohner) sowie eine Fachabteilung für Innere Medizin, Chirurgie oder Geburtshilfe vorhalten. Um die zusätzliche Förderung zu erhalten, müssen die Krankenhäuser, anders als beim Sicherstellungszuschlag, kein Defizit nachweisen.

Hintergrund

Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Pflegepersonalstärkungsgesetz wurde die Finanzierung von Krankenhäusern neu aufgestellt. Ab dem Jahr 2020 erfolgt die Finanzierung der Kosten des einzelnen Krankenhauses für die Pflege am Bett durch ein eigenes Pflegebudget. Damit wird sichergestellt, dass die in den Krankenhäusern anfallenden Pflegepersonalkosten vollständig von den Kostenträgern finanziert werden. Da bislang die Mittel für Pflegepersonalkosten von den Krankenhäusern teilweise auch für andere Personalkosten genutzt wurden, werden ab 2020 rund 200 Millionen Euro in die Landesbasisfallwerte überführt. Mit weiteren 50 Millionen Euro werden Krankenhäuser in ländlichen Regionen gefördert. Damit wird eine bessere Versorgung im ländlichen Raum ermöglicht.