Fairer Wettbewerb bei den Krankenkassen sichergestellt

Der Ausschuss für Gesundheit hat heute das Gesetz für einen fairen Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung – Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) verabschiedet. Dazu erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, MdB:

„Heute ist ein guter Tag sowohl für die Versicherten als auch für die Krankenversicherungen. Mit dem Gesetz für einen fairen Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Verteilung der Gelder des Gesundheitsfonds zielgenauer. Davon profitieren vor allem die Versicherten, denn Qualität und Wirtschaftlichkeit der Krankenkassenleistungen werden sich verbessern. Es kann außerdem nicht sein, dass wichtige Medikamente nicht lieferbar sind. Deshalb haben wir Regelungen eingeführt, mit denen wir Lieferengpässe bei Medikamenten bekämpfen.

Durch den Risikostrukturausgleich werden die Gelder des Gesundheitsfonds auf die Krankenkassen verteilt. Dies ging in der Vergangenheit zu Lasten von Hochlohnländern wie Bayern, denn es wurden mehr Gelder an den Gesundheitsfonds eingezahlt, als über den Risikostrukturausgleich wieder ausgeschüttet wurden. Deshalb hatte die CSU seit der Einführung des Risikostrukturausgleich die Einführung einer Regionalkomponente gefordert, die dafür sorgt, dass dieses Ungleichgewicht beseitigt wird. Diese langjährige Forderung der CSU wird jetzt umgesetzt. Die ungleiche Verteilung der Mittel wird nun beseitigt. Die Regionalkomponente sorgt dafür, dass mehr Geld für die Sicherstellung einer hohen Versorgungsqualität in Bayern verbleiben kann. Davon profitieren in erster Linie die Versicherten.

Mit der Schaffung von neuen Meldepflichten und Transparenzregelungen für Großhändler und pharmazeutische Unternehmen sowie der Schaffung von Anordnungsbefugnissen für die zuständigen Behörden werden Lieferengpässe bei Medikamenten zukünftig früher erkennbar und die Behörden werden schneller und umfassender als bisher Gegenmaßnahmen ergreifen können.Das Gesamtpaket zeigt: Die CSU liefert! Mit der Sicherstellung eines gerechten Ausgleichs zwischen den Krankenkassen werden die Interessen der Versicherten geschützt und eine Versorgung in hoher Qualität gesichert.“