Erster Schritt zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung ist getan

Der Deutsche Bundestag verabschiedet heute den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie. Dazu erklären der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke, und der zuständige Berichterstatter, Matthäus Strebl:

„Der erste Schritt zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung ist getan. Der Deutsche Bundestag beschließt heute den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie. Die Qualität der Betriebsrenten wird deutlich gestärkt. Im parlamentarischen Verfahren haben wir zusätzlich die Gestaltungsmöglichkeiten von Pensionsfonds erweitert. Künftig können diese eine risikoreichere Kapitalanlagepolitik mit der Chance auf höhere Rentenleistungen für die Versorgungsempfänger betreiben. Gleichzeitig haben wir sichergestellt, dass der Pensionsfonds eine bestimmte Mindestrente zahlen und der Arbeitgeber gegebenenfalls Mittel nachschießen muss. Im Klartext: Höhere Renten ohne zusätzliches Risiko für die Beschäftigten. Für diese Änderung haben wir in der Sachverständigenanhörung am 9. November 2015 breite Zustimmung erhalten“, sagt Stephan Stracke.

„Allerdings kann dies nur ein Zwischenschritt sein. Weitere Änderungen müssen folgen, um die betriebliche Altersversorgung nachhaltig zu stärken und den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag substanziell umzusetzen. Wir brauchen vor allem eine Optimierung der staatlichen Förderung. Unsere Vorschläge, die wir zusammen mit nahezu allen maßgeblichen Verbänden und Institutionen entwickelt haben, liegen auf dem Tisch. Jetzt gilt es, die Ergebnisse des vom Bundesministerium der Finanzen in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens abzuwarten und danach zügig die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Denn nur mit einer starken betrieblichen Altersversorgung kann mittel- und langfristig eine auskömmliche Absicherung im Alter erreicht werden“, sagt Matthäus Strebl.