Entlastung der Beitragszahler durchgesetzt

Das Bundeskabinett hat jetzt das Qualifizierungschancengesetz und die Beitragssatzverordnung 2019 beschlossen. Hierzu habe ich mich als sozialpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion im Bundestag geäußert.

„Wirtschaft und Arbeitsmarkt brummen. Die Beitragseinahmen der Bundesagentur für Arbeit steigen von Monat zu Monat. Deshalb fordern wir bereits seit langem, den Beitrag zur Arbeitsförderung um 0,5 Prozentpunkte, und damit stärker als im Koalitionsvertrag vereinbart, zu senken. Die Sozialbeiträge sind die Steuern des kleinen Mannes. Nachdem Bundesminister Heil an dieser Stelle lange Zeit auf der Bremse gestanden hat, hat ihm der Koalitionsausschuss Ende August in das Aufgabenbuch geschrieben, seinen Widerstand aufzugeben und die Senkung des Beitragssatzes umzusetzen. Genau das geschieht nunmehr: Der Beitragssatz zur Arbeitsförderung wird ab 2019 gesetzlich auf 2,6 Prozent und durch Verordnung zeitlich befristet bis Ende 2022 zusätzlich um 0,1 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent reduziert. Beschäftigte und Betriebe werden um sechs Milliarden Euro entlastet. Das zeigt: Die Senkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung ist CSU-Politik pur. Ergänzend dazu besteht politische Einigkeit über ein Rücklagen-Limit in der Arbeitslosenversicherung, um eine Verweigerungspolitik, wie wir sie dieses Jahr von Herrn Heil erlebt haben, künftig zu vermeiden.

Daneben haben wir die Entfristung der sogenannten 70-Tage-Regelung bei der kurzfristigen Beschäftigung durchgesetzt. Auf diese Weise entlasten wir Betriebe bei den Sozialabgaben, für die die Saisonarbeit einen besonders hohen Stellenwert hat, also insbesondere landwirtschaftliche Unternehmen und Betriebe der Gastronomie. Auch auf diesem Ohr war Minister Heil monatelang taub, bis ihn der Koalitionsausschuss Ende August verpflichtet hat, die Unionsforderung umzusetzen. Das heißt auch an dieser Stelle: Punktsieg der CSU.

Daneben werden die Weiterbildung sowie die Qualifizierungsberatung der Bundesagentur für Arbeit gestärkt. Hier gilt aber Vorsicht. Auch wir sprechen uns für mehr Weiterbildung der Beschäftigten aus. Allerdings haben wir uns dazu im Koalitionsvertrag im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie auf ein Gesamtkonzept verständigt. Das liegt noch nicht vor und muss nunmehr parallel zu den Beratungen der vorgesehenen Maßnahmen entwickelt werden. Unsere Haltung ist klar: Keiner kann Weiterbildung besser als die Betriebe. Und Mitnahmeeffekte zu Gunsten von einzelnen Unternehmen auf Kosten aller Beitragszahler darf es nicht geben. In diesem Sinne werden wir die gefundenen Maßnahmen im parlamentarischen Verfahren genau unter die Lupe nehmen.“