Entgeltsystem in Werkstätten für behinderte Menschen weiterentwickeln

Heute hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestag den Gesetzentwurf zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes beschlossen. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, MdB:

„Wir wollen die Leistungen für behinderte Menschen verbessern und erhöhen deshalb das Ausbildungsgeld in den Werkstätten. Gleichzeitig wollen wir vermeiden, dass auf diese Weise Verwerfungen im Entgeltsystem der Werkstätten entstehen. Deshalb nehmen wir die Kritik aus der Sachverständigenanhörung am 3. Juni 2019 sehr ernst. Die sofortige Anhebung des Ausbildungsgeldes kann zu Verschlechterungen bei der Entlohnung von Menschen führen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten. Das wollen wir verhindern und heben deshalb im Arbeitsbereich der Werkstätten das Ausbildungsgeld bis Ende 2022 in vier Stufen an. Keine Werkstatt soll finanziell überfordert werden, kein Beschäftigter soll finanzielle Nachteile haben. Die Zeit bis Ende 2022 wollen wir nutzen, um gemeinsam mit den Betroffenen ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem in den Werkstätten zu entwickeln.“