Endlich Lösung für Hubschrauber-Dachlandeplätze - Ulrich Lange und Stephan Stracke freuen sich über Änderung im Luftverkehrsrecht

Große Aufregung hatte im letzten Jahr die Umsetzung einer EU-Verordnung verursacht, die dazu führte, dass einige Hubschrauberlandeplätze in Deutschland nicht mehr angeflogen werden konnten. Schnell wurden damals die betroffenen Landeplätze in sogenannte Public Interest Sites (P.I.S.) umgewandelt, damit gerade Plätze an Krankenhäusern weiterhin nutzbar waren. Der Bundestagsabgeordnete Ulrich Lange, der verkehrspolitischer Sprecher der Unions-Fraktion in Berlin ist, hat sich nachdrücklich dafür eingesetzt, dass die Situation dauerhaft gesetzlich geregelt wird. „Die Piloten brauchen Rechtssicherheit in dieser Sache“, erklärt er.

Nun gibt es einen Gesetzentwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes, indem die Frage dieser Hubschrauberlandeplätze eindeutig geregelt wird. Zudem hat die Koalition einen Änderungsantrag eingebracht, indem auch Dachlandeplätze berücksichtigt werden. Das war MdB Lange wichtig.

„Auch Dachlandeplätze sollten die Möglichkeit haben, als Landestellen von öffentlichem Interesse genehmigt zu werden. Sie sind schließlich gerade an Krankenhäusern nicht unüblich. Da geht es auch um die medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger und die Sicherstellung der Rettungsketten. Daher freue ich mich, dass uns diese Ergänzung gelungen ist“, so MdB Lange.

Der Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke freut sich besonders über den Einsatz der Union im Bereich Dachlandeplätze. Zuvor waren nur Plätze am Boden als Landestellen von öffentlichem Interesse genehmigungsfähig (siehe Artikel Augsburger Allgemeine vom 1.9.2015). „Das sind richtig gute Nachrichten für Memmingen. Das Klinikum dort hat einen Dachlandeplatz. Ohne die Ergänzung wäre es sehr schwierig geworden. Jetzt ist die Möglichkeit eröffnet“, so Stracke.

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Am Donnerstag, den 14. April 2016 soll das Gesetz samt Änderungsantrag der Koalition im Plenum des Deutschen Bundestages beschlossen werden. Danach muss noch der Bundesrat zustimmen.