Effiziente und rechtssichere Frauenförderung

Heute hat der Deutsche Bundestag das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst verabschiedet. Dazu erklären der frauenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke, und die zuständige Berichterstatterin, Gudrun Zollner:

Mit der Frauenquote setzen wir in Deutschland ein wichtiges Signal für die Förderung von Frauen in Wirtschaft und Gesellschaft. Zugleich lösen wir damit unsere Ankündigung im Koalitionsvertrag ein: Wir geben eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für Aufsichtsräte vor und verpflichten die Unternehmen zur Festlegung von Zielgrößen für Aufsichtsräte, Vorstände und oberste Management-Ebenen. Daneben novellieren wir die gesetzlichen Regelungen für die Bundesverwaltung, die im Wesentlichen die Vorgaben zur Geschlechterquote und zur Festlegung von Zielgrößen in der Privatwirtschaft widerspiegeln.

Bei der Förderung weiblicher Führungskräfte in Wirtschaft und Verwaltung ist uns als CSU-Landesgruppe besonders wichtig, dass die Unternehmen und die öffentliche Verwaltung durch die technische Umsetzung der Vorgaben nicht mit neuer Bürokratie belastet werden. Dieses Anliegen konnten wir in den zähen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner der SPD weitestgehend durchsetzen. Es ist jetzt sichergestellt, dass die Geschlechterquote in den Unternehmen und der Bundesverwaltung praktikabel und rechtssicher umsetzbar ist“, sagt Stephan Stracke.

„Die Flexiquote bleibt eine echte Flexiquote, indem die Unternehmen bei den von ihnen selbst festzulegenden Zielgrößen in ihrer Gestaltung frei bleiben. Ebenso haben wir im parlamentarischen Verfahren die Berichtspflichten auf ein Minimum reduziert. Unternehmen müssen nun nicht jährlich über die Einhaltung der Zielgrößen berichten, sondern nur nach Ablauf der selbst festgelegten Frist. Für die Bundesverwaltung haben wir erfolgreich wichtige Klarstellungen durchgesetzt: Familienfreundlichkeit zählt nun zu den Gesetzeszielen und auch für die öffentliche Verwaltung gilt das Prinzip der Frauenförderung. Entscheidend bleibt der Ausgleich der strukturellen Benachteiligung eines Geschlechts. Ideologische praxisferne Vorgaben einer Geschlechterparität auf sämtlichen Verwaltungsebenen haben wir erfolgreich verhindert.

Das Gesetz soll ein Türöffner sein. Jetzt liegt es an den neu zu wählenden weiblichen Führungskräften, dass diese die Unternehmensstrukturen und Arbeitszeitmodelle so ändern, dass die Familien- und die Karriereplanung für Frauen in Einklang zu bringen sind. Wir haben einen guten Mittelweg gefunden zwischen der Förderung von Frauen auf der einen Seite und wirtschaftlichen Interessen auf der anderen Seite“, sagt Gudrun Zollner.