Effektiver Schutz vor Fremdbestimmung

Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen beschlossen. Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke MdB:

Das Prostitutionsgewerbe ist geprägt von Zuhälterei, Menschenhandel, Gewalt und Kriminalität. Mit der Evaluierung des im Jahr 2002 in Kraft getretenen Prostitutionsgesetzes und verschiedenen Berichten aus der Praxis wurde deutlich, dass wir mehr für den Schutz von Prostituierten tun müssen. Durch das von Rot-Grün beschlossene Prostitutionsgesetz wurden Menschenhandel und Zwangsprostitution Tür und Tor geöffnet.

Der heute von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen setzt hier an und verbessert durch Kontrolle, Beratung und Schutz die Selbstbestimmung der Prostituierten. So sollen Prostituierte beispielsweise durch regelmäßig zu wiederholende Anmeldungen und gesundheitliche Beratungen zum einen behördlich erfasst werden, zum anderen aber auch Beratungsangebote und milieuferne Ansprechpartner erhalten, an die sie sich in einer Notsituation wenden können. Für die Länder haben wir die Möglichkeit geschaffen, von der bundesweiten Gültigkeit der Anmeldung abzuweichen und durch Landesrecht ein eigenes Anmeldesystem zu schaffen. Es wird darüber hinaus gesetzlich festgelegt, dass Prostituierte selbst entscheiden können, ob sie einen Kunden ablehnen. Diesbezügliche Weisungen werden explizit für unzulässig erklärt.

Für uns ist es wichtig, dass das Prostituiertenschutzgesetz diesen Namen auch verdient und Prostituierten einen effektiven Schutz vor Fremdbestimmung bietet. Mit dem Entwurf, der heute im Bundeskabinett beschlossen wurde, neigt sich ein intensiver Verhandlungsprozess dem Ende zu. Weitergehende Schutzvorschriften waren mit der SPD leider nicht zu erreichen. Im parlamentarischen Verfahren werden deshalb noch verschiedene Punkte zu klären sein. Wir sind aber auf einem guten Weg, das Gesetzgebungsverfahren nun zügig zum Abschluss zu bringen.