Deutschland spannt für gemeinnützige Einrichtungen in der Kinder- und Jugendbildung 100 Millionen Euro Schutzschirm

Mit dem Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können seit dem 27. August 2020 gemeinnützige Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe Zuschüsse beantragen, um coronabedingte Liquiditätsengpässe abzufedern.

„Unsere im Allgäu beheimateten Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten oder Jugendbildungsstätten sind ein wichtiger regionaler Bestandteil unserer sozialen Infrastruktur. Sie bieten Kindern, Jugendlichen und ihren Familien preiswerte Übernachtung und sind wertvolle Orte der Bildung und Begegnung. Sie sind wichtig für den sozialen Zusammenhalt. Mir ist es daher ein besonderes Anliegen, deren Arbeit auch in der Coronavirus-Krise sicherzustellen und für die Zukunft zu erhalten,“ begrüßte der familienpolitische Sprecher der CSU im Bundestag Stephan Stracke MdB das Sonderprogramm. „Es ist gut, dass das Sonderprogramm nun zügig umgesetzt wurde, nachdem es der Union gelungen ist, dafür im Nachtragshaushalt zusätzliche Mittel von 100 Millionen Euro bereitzustellen,“ betonte der heimische Abgeordnete.

Zuschüsse aus dem Sonderprogramm erhalten nun Einrichtungen im Bereich der Kinder- und Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten. Die Hilfen werden in Höhe von bis zu 90 Prozent des jeweiligen Liquiditätsengpasses zwischen 1. April 2020 und dem 31. Dezember 2021 und max. 400 Euro pro Bett gewährt. Ebenfalls können Zuschüsse für den gemeinnützigen langfristigen internationalen Jugendaustausch beantragt werden. Hier werden die Hilfen in Höhe von bis zu 90 Prozent des Liquiditätsengpasses zwischen 1. April 2020 und dem 31. August 2021 gewährt.

„Damit haben wir einen zielgenauen Schutzschirm gespannt, der es gemeinnützigen Einrichtungen und Organisationen ermöglicht, ihre wertvolle Arbeit trotz der schwierigen Umstände fortzuführen. Damit gelingt es uns, unseren von Corona betroffenen heimischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in einem niedrigschwelligen Verfahren gezielt zu helfen. So können wir wichtige Orte und Angebote der Kinder- und Jugendbildung sowie Kinder- und Jugendarbeit für die junge Generation und ihre Familien im Allgäu erhalten,“ unterstrich Stracke die Bedeutung der Maßnahme.

Weiterführende detaillierte Informationen zum Sonderprogramm erhalten Sie auf den Seiten des BMFSFJ: https://www.bmfsfj.de/sonderprogramm

Hintergrund

Das Sonderprogramm setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

Im Teil A des Sonderprogramms werden die Regelungen für die Zuschüsse für Einrichtungen in der Kinder- und Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten getroffen. Hier sind Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten, Kindererholungszentren, Naturfreundehäuser, Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten der Jugendverbände, der politischen und kulturellen Kinder- und Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugendarbeit im Sport antragsberechtigt. Die Hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen in Höhe von bis zu 90 Prozent des dargelegten Liquiditätsengpasses zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. Dezember 2020 und maximal 400,- Euro pro Bett gewährt. Anträge können ab sofort bis zum 30. September 2020 bei den Zentralstellen gestellt werden.

Teil B enthält die Regelungen für die Zuschüsse für den langfristigen internationalen Jugendaustausch. Hier ist eine zentrale Vergabe durch die Freie und Hansestadt Hamburg vorgesehen. Die Hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen in Höhe von bis zu 90 Prozent des dargelegten Liquiditätsengpasses zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. August 2021 gewährt.