Deutsch-Französischer Parlamentspreis

Gemeinsam verleihen der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale in einem Zweijahresrhythmus den Deutsch-Französischen Parlamentspreis. „Die tiefe Freundschaft zu und das ungebrochene Interesse an Frankreich wird durch die Verleihung des Preises für wissenschaftliche Arbeiten gewürdigt. Mit solchen Veröffentlichungen vermitteln wir eine bessere und gegenseitige Kenntnis beider Länder“, so der heimische Abgeordnete Stephan Stracke. „Die Erforschung der beiden Kulturen kann ich nur unterstützen und möchte in meinem Wahlkreis Wissenschaftler aufrufen, Ihre Publikationen zu diesem Fachbereich an den Deutschen Bundestag zu richten.“

Anlässlich des 40. Jahrestages der Unterzeichnung des Elysée-Vertrag wurde 2003 erstmals die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung für jeweils einen deutschen und einen französischen Staatsbürger ausgelobt. Berücksichtigung für den Preis finden juristische, wirtschafts-, politik- oder anders geisteswissenschaftliche Werke, die bereits veröffentlicht worden sind.

Die Arbeit muss in deutscher oder französischer Sprache abgefasst sein. Pro Bewerber wird nur jeweils eine Arbeit in das Verfahren aufgenommen. Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Nominierungen durch Dritte akzeptiert.

Der Bewerbung sind beizufügen:

· drei Exemplare des Werkes

· ein Bewerbungsschreiben von höchstens einer Seite

· ein Lebenslauf von höchstens zwei Seiten

· eine Zusammenfassung des eingereichten Werkes von höchstens drei Seiten

Bewerbungsschluss ist der 7. November 2014.

Weitere Infos finden Sie unter der Seite des Bundestages

Deutsche Bewerber richten ihre Bewerbung an:

DEUTSCHER BUNDESTAG
Wissenschaftliche Dienste
Fachbereich WD 1
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. 030-227-38630
Fax: 030-227-36464
Mail: deutsch-franzoesischer-preis@bundestag.de