Das Gute-Kita-Gesetz kommt

Heute haben der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beschlossen. Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, MdB:

„Mit dem Gesetz verbessern wir die Qualität in der Kindertagesbetreuung und erleichtern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir stellen den Ländern bis zum Jahr 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung und setzen damit unsere erhebliche finanzielle Unterstützung für bessere Kindergärten fort. In den letzten zehn Jahren haben wir bereits elf Milliarden Euro in Kitas und ihren Betrieb investiert. Wir haben die Erwartung an die Länder, dass die zusätzlichen Gelder in erster Linie zur Verbesserung der Kita-Betreuung verwendet werden. An dieser Stelle hätten wir uns mehr Verbindlichkeit gewünscht. Das war aber mit den Sozialdemokraten nicht möglich. Immerhin haben wir als CSU erfolgreich die Kriterien bei der Staffelung der Elternbeiträge zu den Kita-Gebühren gelockert. Auf diese Weise haben wir verhindert, dass die Gebührenordnungen der ganz überwiegenden Zahl der bayerischen Kommunen und Träger geändert werden müssen. Ich freue mich, dass die Bundesländer über ihren Schatten gesprungen sind und den Gesetzentwurf heute im Bundesrat ebenfalls beschlossen haben.“