CSU steht hinter dem kommunalen Ehrenamt

Heute hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestag den Entwurf eines 7. Gesetzes zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze beschlossen. Dazu erklären der sozialpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke MdB, und der zuständige Berichterstatter, Max Straubinger MdB:

„Die CSU steht hinter dem kommunalen Ehrenamt. Deshalb haben wir uns mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass die Aufwandsentschädigung für die Arbeit u.a. von ehrenamtlichen Bürgermeistern weiter rentenunschädlich bleibt. Am Ende waren wir erfolgreich: Die Ende September 2020 auslaufende Regelung wird um weitere zwei Jahre verlängert. Gleichzeitig haben wir eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis Ende 2020 eine abschließende Lösung erarbeiten soll. Unser Ziel ist klar: Wir wollen eine Entfristung der Regelung und damit eine dauerhafte Freistellung der Aufwandsentschädigung des kommunalen Ehrenamts bei der gesetzlichen Rente“, sagt Stephan Stracke.

„Daneben stärken wir die betriebliche Altersversorgung, indem wir künftig auch pensionskassenbasierte Betriebsrenten über den Pensions-Sicherungs-Verein absichern. Auf diese Weise vermeiden wir, dass über die bisherigen Einzelfälle hinaus weitere Pensionskassen ihre Leistungen kürzen müssen. Infolge des langanhaltenden Niedrigzinsumfelds können Pensionskassen auf nicht absehbare Zeit nur noch geringe Renditen erwirtschaften. Gleichzeitig haben sie Betriebsrentenansprüche mit zugesagten hohen Rechnungszinsen zu bedienen. Dieses Dilemma lösen wir mit der neuen Absicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein. Gleichzeitig führen wir einen Schutz gegen Betriebsrentenkürzungen ein und setzen entsprechende Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs um“, sagt Max Straubinger.

„Beide Änderungen reihen sich ein in eine Vielzahl von weiteren Neuregelungen: Von einem verbesserten sozialen Schutz von Auszubildenden im Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialbereich bis hin zu der Schaffung der Dienstherrnfähigkeit von gewerblichen Berufsgenossenschaften, damit sie im Hinblick auf die Schließung des Dienstordnungsrechts am Arbeitsmarkt weiter als konkurrenzfähiger Arbeitgeber attraktive Beschäftigungsbedingungen anbieten können. Mit einem umfangreichen Änderungsantrag haben CDU/CSU und SPD den Regierungsentwurf substanziell verbessert. Wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden“, erklären Stephan Stracke und Max Straubinger.