Buxheim: Anwohner an der A96 dürfen auf besseren

Berlin/Memmingen. Die Autobahndirektion Südbayern (ABDSB) sieht nach der Erörterung der immissionsrechtlichen Situation durch die geplanten Umbaumaßnahmen am Autobahnkreuz Memmingen einen über das sognannte „30-Jahres-Urteil“ hinausgehenden Anspruch auf Lärmvorsorge für die Gemeinde Buxheim. Diese gute Nachrichten teilen der Memminger Landtagsabgeordnete Klaus Holetschek und sein Kollege im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke (beide CSU), nach einem Austausch mit der ABDSB mit.

„Damit können für einen Lärmschutz erfreulicherweise alle bestehenden Anwesen in die Überlegungen miteinbezogen werden und nicht nur die zum Zeitpunkt der damaligen Planfeststellung vorhandenen Anwesen“, betonen Holetschek und Stracke.

Neben der immissionsrechtlichen Klärung wurde zwischenzeitlich auch das Verkehrsgutachten auf das Prognosejahr 2030 fortgeschrieben. Das Gutachten dient als Grundlage der Lärmberechnungen, die derzeit noch aktualisiert werden.

Die Autobahndirektion Südbayern strebt an, die Ergebnisse der Berechnungen im Sommer 2018 der Gemeinde Buxheim vorzustellen und im Anschluss im Sinne einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eine öffentliche Veranstaltung zur Vorstellung der geplanten Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen. Danach werden die eingebrachten Anregungen geprüft und ggf. eingearbeitet und anschließend das Planfeststellungsverfahren beantragt. Besonders wichtig: „Andere, derzeit laufende Planungen der Autobahndirektion Südbayern – etwa in Bezug auf Lärmschutz in Volkratshofen – stehen nicht in Konkurrenz zu den Planungen in Buxheim“, so Holetschek und Stracke.