Bundesverkehrsministerium legt Entwurf für Drohnenführerschein vor - Stracke: „Wir müssen an dem Thema dran bleiben!“

Kaufbeuren. Das Bundesverkehrsministerium hat den lang erwarteten Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten, sogenannten Drohnen, vorgelegt. Ziel der Verordnung ist es, einen regulatorischen Rahmen für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in Deutschland zu setzen, um die Sicherheit bei deren Einsatz zu erhöhen. Dabei soll der bisher entstandene Wildwuchs beim Gebrauch von Drohnen eingedämmt werden – ohne die Potentiale und Wachstumschancen für die deutsche Wirtschaft zu beschneiden. Nach Einschätzung von Fachleuten wird sich der Einsatz von Drohnen in den nächsten fünf bis zehn Jahren gerade im gewerblichen Bereich dynamisch entwickeln und professionalisieren. Die beiden Welten von Spielzeug- und Flugzeugherstellern werden zunehmend zusammenwachsen. Hierin liegen Chancen, die Kaufbeuren aufmerksam beobachten sollte, ist der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU) überzeugt.

Nach dem Verordnungsentwurf bedarf es für den Betrieb einer Drohne von 5 bis 25 Kilogramm eines Qualifikationsnachweises, der theoretische und praktische Kenntnisse zum sicheren Umgang mit einer Drohne abfordert. „Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) hat ihr Interesse bekundet, die für einen solchen Nachweis notwendige Ausbildung am Standort Kaufbeuren vorzunehmen“, erklärte Stracke.

Voraussetzung für ein Geschäftsmodell wäre allerdings die Notwendigkeit einer komplexen Vor-Ort-Ausbildung insbesondere für Steurer im gewerblichen Bereich. Dazu habe die DFS Änderungsbedarf an dem Entwurf angemeldet und entsprechende Vorschläge vorgelegt. Inwieweit diese aufgegriffen werden, muss die laufende Diskussion innerhalb der Bundesregierung zeigen. Allerdings hat mir Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im persönlichen Gespräch signalisiert, dass die Anforderungen für einen Nachweis nicht so hoch sein werden, dass kurzfristig ein Geschäftsmodell im Sinne einer Vor-Ort-Ausbildung entstehen könnte. „Dennoch lohnt es sich, an dem Thema dranzubleiben. Es handelt sich hier um einen Zukunftsmarkt, der sich erst noch entwickeln muss. Das letzte Wort ist sicherlich noch nicht gesprochen, zumal sich die Europäische Kommission mit den Anforderungen für den Einsatz von Drohnen über 25 Kilogramm beschäftigt“, betonte Stracke.

Unabhängig vom Einsatz von Drohnen im gewerblichen Bereich ist die DFS derzeit dabei, ein passgenaues Angebot für die Sicherheitskräfte in Deutschland zu erstellen, wie deren Einsatz von Drohnen theoretisch und praktisch beübt werden kann. Mit dem Verordnungsentwurf erhalten Behörden oder Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, wie z.B. Polizei, Bundeswehr oder THW, zum ersten Mal einen gesicherten Rechtsrahmen zur Verwendung von Drohnen etwa bei Katastrophenfällen oder öffentlichen Veranstaltungen. „Zwar sind Einsatzkräfte nach dem Verordnungsentwurf von einem Qualifikationsnachweis befreit, allerdings bedarf es aus ganz praktischen Erwägungen auch hier der Qualifizierung der Steuerer, um den unfallfreien Einsatz von Drohnen im öffentlichen Raum sicherzustellen“, hob der Bundestagsabgeordnete hervor.

„Ich sehe insbesondere für den öffentlichen Bereich interessante Perspektiven und werde mich dazu auch auf bayerischer Ebene weiter abstimmen. Dadurch könnten sich mittelfristig Chancen für Kaufbeuren und Mattsies ergeben“, so Stracke abschließend.