Bund verlängert die Förderung der Mehrgenerationenhäuser um weitere acht Jahre

Allgäu – Gute Nachrichten für die vier Mehrgenerationenhäuser in seinem Wahlkreis hat der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU). Die Große Koalition hat beschlossen, die Förderung der Mehrgenerationenhäuser auch ab dem kommenden Jahr weiter fortzusetzen. Starten wird die neue Förderperiode zudem mit dem seit 2020 höheren Fördersatz von 40.000 Euro sowie erstmals für eine Dauer von insgesamt acht statt der bisherigen vier Jahre.

„Derzeit befindet sich das aktuelle Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus im letzten Förderjahr“, erklärt der familienpolitische Sprecher der CSU im Deutschen Bundestag. Das Engagement in den aktuell 535 vom Bund geförderten Mehrgenerationenhäusern habe stetig zugenommen, betont Stracke, der sich von Beginn an für eine Förderung der Mehrgenerationenhäuser eingesetzt hat.

„Mit der Aufnahme des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus als Fachprogramm ins gesamtdeutsche Fördersystem wurde der großartigen und bedeutenden Arbeit der Mehrgenerationenhäuser in den Kommunen Rechnung getragen. Flexibel und engagiert richten sie ihre Angebote ganz individuell an den jeweiligen örtlichen Bedarfen aus und tragen so überall zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten bei“, berichtet der Abgeordnete. Aus diesem Grund sei nun beschlossen worden, den Erfolg des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus fortzusetzen und alle derzeit geförderten Häuser auch ab 2021 auf Antrag weiter zu unterstützen.

Wie bereits berichtet, konnte die Bundesförderung in 2020 um 10.000 Euro auf 40.000 Euro erhöht werden. „Mit der gleichbleibenden Kofinanzierung durch die Kommune bzw. das Land oder den Landkreis in Höhe von 10.000 Euro steht den Mehrgenerationenhäusern damit in diesem Jahr erstmals eine Gesamtfördersumme von 50.000 Euro zur Verfügung“, verdeutlicht Stracke. Daran werde nun angeknüpft. „Im Jahr 2021 wird die neue Förderperiode wieder mit diesem erhöhten Bundeszuschuss von 40.000 Euro starten“, freut sich Stracke.

Zudem werden die Mehrgenerationenhäuser erstmals über einen Förderzeitraum von acht Jahren unterstützt, statt der bisherigen vier Jahre dauernden Förderperiode. „Das ist ein sehr positives Signal, denn es verschafft den Mehrgenerationenhäusern in Kaufbeuren, Memmingen, Roßhaupten und Bad Wörishofen deutlich mehr Planungssicherheit für ihre großartige Arbeit vor Ort“, so der Abgeordnete abschließend.

Daten und Fakten zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus:

  • Die im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus geförderten Häuser haben bis einschließlich 2019 jeweils bis zu 40.000 Euro pro Jahr erhalten, davon 30.000 Euro vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und 10.000 Euro von der jeweiligen Kommune, dem Landkreis und/oder (anteilig) vom Land. Durch diese verbindlich vorgegebene Kofinanzierung wird die Einbettung des Mehrgenerationenhauses in die Kommune gefördert und die Rolle der Häuser als kommunale Akteure gestärkt.

  • Im Jahr 2020 erhalten alle Mehrgenerationenhäuser einen um 10.000 Euro erhöhten Bundeszuschuss, sodass ihnen zusammen mit der Kofinanzierung insgesamt bis zu 50.000 Euro zur Verfügung stehen.

  • Das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus wie auch das ab 2021 geplante Anschlussprogramm sind als Fachprogramm ins gesamtdeutsche Fördersystem aufgenommen worden.

  • Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend plant die Fortsetzung der Förderung der Mehrgenerationenhäuser im bisherigen Umfang auch für das Anschlussprogramm ab 2021. Die Kofinanzierung seitens der Kommunen, Landkreise und/oder Länder wird weiterhin Voraussetzung für den Bundeszuschuss bleiben.

  • Informationen über die näheren Planungen für das Anschlussprogramm ab 2021, das für 2020 vorgesehene Antragsverfahren sowie die Förderrichtlinie finden Sie auf der Website des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus www.mehrgenerationenhaeuser.de.