Bewährungsprobe für Mindestlohnkommission

Heute kommt die Mindestlohnkommission zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:

Heute nimmt die Mindestlohnkommission ihre Arbeit auf. Angesichts der immensen Unsicherheiten, die mit dem gesetzlichen Mindestlohn verbunden sind, brauchen wir dringend eine Institution, die einen strukturierten Prozess bei der Bewältigung der in der Praxis bestehenden Probleme gewährleistet. Hektischer Aktionismus und politische Nebelkerzen aus dem Hause Nahles reichen nicht. Wir brauchen eine ehrliche Bestandsaufnahme, genau darauf hat sich der Koalitionsausschuss letzten Dienstag verständigt. Dabei darf es keine Denkverbote geben. Das Mindestlohngesetz ist nicht sakrosankt. Wenn gesetzliche Änderungen erforderlich sind, müssen diese schon aus Gründen der Rechtssicherheit umgesetzt werden.

Wir stellen den gesetzlichen Mindestlohn nicht in Frage. Auch wir halten eine wirksame Kontrolle des Mindestlohnes für unabdingbar. Allerdings dürfen dabei die Arbeitgeber nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Wir lehnen einen übermäßigen administrativen Aufwand für die Betriebe ab. Hier den richtigen Mittelweg zu finden, wird in den nächsten Wochen auch Aufgabe der Mindestlohnkommission sein. Ich appelliere dringend an die aus Vertretern der Arbeitgeber und Gewerkschaften bestehende Kommission, im Rahmen der Evaluation des Mindestlohnes auch den Bürokratieaufwand für die Arbeitgeber, insbesondere die Dokumentationspflichten in den Blick zu nehmen und weitere Vereinfachungen für die Betriebe bei der Umsetzung des Mindestlohnes zu prüfen. Die Zeit läuft: Die Bestandsaufnahme soll bis Ostern vorliegen. Die Grundlagen hierfür zu schaffen, wird die erste wichtige Bewährungsprobe für die Mindestlohnkommission sein.“