Aufnahme von Verhandlungen für ein drittes Hilfspaket für Griechenland – Abstimmungsverhalten von Stephan Stracke

Anlässlich der Abstimmung über die Aufnahme von Verhandlungen für ein drittes Hilfspaket für Griechenland am 17. Juli 2015 im Deutschen Bundestag erklärt der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU):

"Die Eurostaaten und der Internationale Währungsfonds (IWF) sind seit über fünf Jahren in höchstem Maße solidarisch mit Griechenland. 240 Milliarden Euro an Hilfsgeldern in zwei Hilfsprogrammen wurden gezahlt. Diese haben nicht zum Erfolg geführt. Die griechischen Regierungen haben zwar harte fiskalische Maßnahmen durchgeführt, aber keine strukturellen, grundlegenden Reformen. So verwundert es nicht, dass das beabsichtigte dritte Hilfsprogramm im Wesentlichen die Reformen vorsieht, die bereits 2010 mit Griechenland vereinbart wurden. Worin sich die Hoffnung begründet, dass jetzt alles anders und besser wird, kann ich nicht erkennen. Offenkundig ist nur, dass sich die Spirale der Hilfsgelder und die der Finanzierung mit der Druckerpresse immer schneller drehen. Damit werden dem deutschen Steuerzahler weiter finanzielle Risiken in erheblichem Ausmaß aufgebürdet.

Am vergangenen Freitag habe ich in namentlicher Abstimmung nach reiflicher Überlegung gegen die Aufnahme von Verhandlungen für ein drittes Hilfspaket für Griechenland gestimmt. Die Voraussetzungen für ein drittes Hilfspaket nach Art. 13 ESM-Vertrag sind nach meiner Auffassung gegenwärtig nicht gegeben:

- Eine Gefahr für die Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt oder seiner Mitgliedstaaten lässt sich derzeit nur schwerlich begründen.

- Die Staatsverschuldung Griechenlands ist nicht tragfähig. Dies hat der IWF klar gemacht. Griechenland ist überschuldet. Ein überschuldetes Land, dem neue Geldleistungen in Form von Krediten gewährt werden, kann diese nicht zurückzahlen. Deshalb handelt es sich bei neuen Hilfsgeldern nicht um Kredite, sondern um Transfers, also Schenkungen.

Der IWF fordert Entschuldungsmaßnahmen. Nur dann wäre die Schuldentragfähigkeit wieder gegeben. Allerdings wäre ein expliziter Schuldenschnitt innerhalb der Währungsunion rechtlich nicht möglich. Ein versteckter Schuldenschnitt – wie z.B. der weitere Tilgungsaufschub von bereits gewährten Krediten und die weitere Verlängerung von Rückzahlungsfristen – wäre aber ein Transfer.

Transferleistungen widersprechen jedoch dem Kern der Eurozone, die weder Haftungs- noch Transferunion ist.

Diese Grundstrukturen der Währungsunion dürfen nicht verändert werden. Die Einhaltung des Rechts bietet hierfür die Gewähr. Europa ist eine Rechtsgemeinschaft. Daran muss sich auch die Euro-Rettungspolitik halten."